Grundschule Ländchenweg

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Lolli-Tests

Ab Januar gilt ein anderes Testverfahren.

 

Was ändert sich ?

An den Testtagen machen Ihre Kinder nicht nur einen gemeinsamen „Pool-Test“, sondern zusätzlich einen „Einzel-Lolli-Test“, der als "Rücklage" mit ins Labor geschickt wird.

 

Die Vorteile:

  1. Sie müssen keine Einzeltests mehr zu Hause durchführen.
  2. Es müssen keine Teströhrchen mehr in die Schule gebracht werden.
  3. Das Ergebnis liegt schneller vor. Ihr Kind wird höchstens einen Tag nicht zur Schule kommen können (negatives Ergebnis vorausgesetzt).
  4. Sie erhalten die Einzel-Test-Ergebnisse direkt per Mail/SMS vom Labor.

 

Bei der Untersuchung der Pooltests (ganze Klasse) gibt es zwei Möglichkeiten:

 

1) Der Pool-Test ist negativ:

Ein negativer Pool-Test heißt, keine Schülerin und kein Schüler aus der Klasse hat Corona. Sie bekommen keine Rückmeldung vom Labor. Ihr Kind geht in die Schule.

 

2) Der Pool-Test ist positiv:

Ein positiver Pool-Test heißt, ein oder mehrere Schülerinnen oder Schüler aus der Klasse haben Corona. Nun prüft das Labor die „Einzel-Lolli-Tests“. Eltern brauchen keinen Test mehr zu Hause machen und keinen Test mehr in der Schule abgeben.

 

Das Labor schickt Ihnen um 6 Uhr morgens (so ist es angekündigt, wir können diese Zeit nicht garantieren) eine E-Mail oder eine SMS mit dem Testergebnis Ihres Kindes.

 

Jetzt gibt es wieder zwei Möglichkeiten:

 

A) Der „Einzel-Lolli-Test“ ist negativ: Das heißt, Ihr Kind hat kein Corona.

BItte warten Sie auf Rückmeldung der Schule und/oder des Gesundheitsamtes. Es wird nun ermittelt, ob Ihr Kind eine enge Kontaktperson des positiv getesteten Kindes ist. Dies würde bedeuten, dass es einige Tage zu Hause bleiben muss.

Ist es keine enge Kontaktperson, darf es am nächsten Tag wieder in die Schule gehen.

 

B) Der „Einzel-Lolli-Test“ ist positiv: Das heißt, Ihr Kind hat Corona. Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen und muss zu Hause in Quarantäne bleiben. Das Gesundheitsamt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

BItte unbedingt beachten!

Für die „Einzel-Lolli-Tests“ braucht das Labor Informationen zu Ihrem Kind:

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und die aktuelle Handy-Nummer und E-Mail-Adresse der Eltern.

Diese Informationen müssen die Schulen an die Labore weiterleiten.

 

Wenn Sie Ihre Handy-Nummer oder E-Mail-Adresse ändern, teilen Sie der Schule dies bitte schnell mit.

 

Die Schule ist gemäß §3 Abs. 5 Satz 3 CoronaBetrVO befugt, die erforderlichen Daten an die Labore zu übermitteln.

 

 

Eine letzte Kleinigkeit zum Schluss:

Wir als Schule erhalten auch alle Informationen und Ergebnisse. Sie können sich also auch weiterhin darauf verlassen, dass wir Sie schnellstmöglich über die jeweilige Situation informieren. 

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