Grundschule Ländchenweg

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Not-Betreuung

Liebe Eltern,

am Freitag haben Sie u.a. folgende Informationen zur Schulschließung von uns erhalten:

 „Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb wird es in der Schule während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Not-Betreuungsangebot geben.“

Heute bemühen wir uns darum, Ihnen einen aktuellen Stand der Informationen zu geben, dabei beziehen wir uns auf die Vorgaben des Ministeriums, an die wir uns verpflichtend zu halten haben.

 Die Notfallbetreuung dient ausschließlich der Sicherstellung des öffentlichen Lebens, darunter fallen Tätigkeiten der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens.

Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. Der Nachweis der Unentbehrlichkeit ist erforderlich, um die Zahl der zu betreuenden Kinder so gering wie möglich zu halten, damit einer weiteren Verbreitung von SARSCoV-2 entgegengewirkt werden kann. Andernfalls wäre die Maßnahme der Schulschließung nicht effektiv, wenn sich zugleich die Schülerinnen und Schüler in unveränderter Anzahl dort zu Betreuungszwecken aufhalten würden.

Diese Regelung gilt laut Familienminister Dr. Joachim Stamp für Familien in denen beide Elternteile diesen Nachweis erbringen können bzw. für Alleinerziehende, die den Nachweis erbringen.

Um Ihnen den Nachweis möglichst frühzeitig zu ermöglichen, stellen wir Ihnen zusätzlich ein Formular zur Verfügung, das Sie mit diesem Schreiben erhalten, aber auch hier auf der Homepage zum Ausdruck finden. Wir möchten darauf hinweisen, dass es möglicherweise vom Ministerium andere Formulare bzw. Entscheidungen in den nächsten Tagen gibt. Bitte lassen Sie Ihren Arbeitgeber das Formular unterschreiben und stempeln und reichen Sie es uns bis Dienstagmittag über den Briefkasten, das Sekretariat oder gescannt per Email ein.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Internetauftritt des MSB NRW unter www.msb.nrw.de

 

Schulleitung GGS Nordstadt                       Schulleitung GGS Engelbert

Schulleitung GGS Ländchenweg               Schulleitung der KGS St. Marien

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